Die Steuerreform 2020 – Kapitel 2

Wir haben bereits einmal hier über die Steuerreform 2020 in Österreich berichtet. Heute wollen wir das Thema vervollständigen, denn 2020 steht kurz vor seinem Anbruch und ab diesem Zeitpunkt gelten auch die Punkte aus der neuen Steuerreform. Außerdem wurden einige Punkte erst im September 2019 unter der Übergangsregierung wirklich präzisiert. Damit ist dies die ersten Steuerreform, welche zumindest zum Teil von einer Übergangsregierung kommt. Die Frage ist nur, ob dieser Fakt tatsächlich in Sachen Fairness ersichtlich ist.

Die Obergrenze für Kleinunternehmer wird erhöht

Eine der augenscheinlichsten Änderungen betrifft die sogenannten Kleinunternehmer in der Alpenrepublik. Was ist ein Kleinunternehmer? Steuerlich geht es weniger um die Anzahl der Mitarbeiter, sonder schlichtweg um den jährlichen Netto-Umsatz. Unter einer gewissen Umsatzgrenze müssen nämlich Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer einheben, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Diese Grenze lag über Jahrzehnte bei 30.000 Euro Jahresumsatz (Netto). Jetzt wird die Grenze für die Kleinunternehmerregelung auf 35.000 Euro angehoben.

Dieser Schritt zeigt eine Anpassung an die neuen Arbeitswelten mit immer mehr EPUs oder zumindest Nebenverdiensten aus einer kleinen Selbstständigkeit heraus. Die Umsatzsteuer zu verrechnen und Belege für die Vorsteuer zu sammeln, ist vor allem ein bürokratischer Aufwand für Ein-Personen-Unternehmen, der nun umsatztechnisch in etwas weitere Ferne rückt.

Es muss jedoch angemerkt werden, dass eine freiwillige Umsatzsteuerpflicht und damit das Recht auf Vorsteuerabzug immer, unabhängig von der Grenze, möglich ist.

Hinweis: Sollte das Finanzamt jedoch merken, dass eigentlich nur Vorsteuer abgezogen wird und kein wirklicher Umsatz für Umsatzsteuer entsteht, dann beginnen bald die Anschuldigungen der „Liebhaberei“. Dies wäre kein schlauer Plan.

Weitere positive Änderungen für Selbstständige

Ab 2020 können Betriebsgegenstände bis zu einem Einkaufswert von 800 Euro sofort in diesem einen Jahr abgesetzt werden, ohne einen Abschreibungsprozess einzuleiten. Bisher war dies nur für Anschaffungen bis 400 Euro möglich. Eine weitere Reform, die den bürokratischen Aufwand für Kleinstbetriebe reduziert.

Außerdem sinkt der Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige (und Landwirte) von 7,65 % auf 6,8 Prozent. Die Differenz übernimmt der Bund. Vielleicht sinken also bald die SVA Zahlungen.

Weitere Entlastung kleiner Einkommen

Neben der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen können nun Geringverdiener auch einen Sozialversicherungsbonus von 300 Euro beantragen. Darüber hinaus steigen die Zuwendungen von den Verkehrsabsetzbeträgen für Einkommen unter 15.500 Euro jährlich ebenfalls um 300 Euro. Sogar der Pensionsabsetzbetrag steigt um 200 Euro.

Fazit

Die Steuerreform unter der Expertenregierung bringt also tatsächlich viele Erleichterungen, die lange versprochen wurden. Diese Erleichterungen betreffen die Geringverdiener und die Selbstständigen. Damit aber noch nicht genug. Es wurde tatsächlich eine Finanzverwaltungsreform angestoßen. Diese tritt aber erst ab 1. Juli 2020 in Kraft und folglich haben wir noch Zeit uns in diesem Thema genauer zuzuwenden.

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