Steueränderungen, neue Absetzbeträge und Einmalzahlung – Das gilt seit 1. Jänner 2023

Wir alle sind in den letzten Jahren in einem Fach ungewollt Profi geworden: Krise. Die österreichische Politik will die Bürger im Zuge des anhaltenden Krisenmanagements immer weiter entlasten. Zu diesem Zweck gelten seit dem 1. Jänner 2023 neue Maßnahmen, die wir in diesem Beitrag zusammenfassen möchten.

Auf Wiedersehen „kalte Progression“

Wir haben schon öfters und erst kürzlich hier über die kalte Progression geschrieben. Deshalb wollen wir uns hier nicht erneut wiederholen. Nachfolgend nur kurz die gültigen neuen Grenzwerte mit den zugehörigen Steuersätzen:

Einkommen (2023) Steuersatz (2023)
bis 11.693 Euro 0 %
bis 19.134 Euro 20 %
bis 32.075 Euro 30 %
bis 62.080 Euro 41 %
bis 93.120 Euro 48 %
bis 1.000.000 Euro 50 %
ab 1.000.000 Euro 55 %

Achtung: In den Zeilen 3 und 4 haben sich auch die Steuersätze geändert. In Zeile 3 fiel der Steuersatz von 32,5 % auf 30 % und in Zeile 4 gab es eine Verringerung von 42 % auf 41 Prozentpunkte.

Zusätzliche Entlastungen für Haushalte mit Kindern ab 2023

Familien werden ab 2023 mit durchschnittlich 655 Euro pro Kind entlastet. Diese Entlastungen gliedern sich folgendermaßen:

  • Der Familienbonus pro Jahr und Kind (bis 18 Jahre) wurde auf 2.000 Euro angehoben – Diese Entlastung kann beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022 rückwirkend beantragt werden.
  • Kinder über 18 Jahre können in bestimmten Fällen nun weiterhin 650 Euro Familienbonus pro Jahr bedeuten.
  • Die Familienbeihilfe erfährt mit 2023 eine Steigerung von 5,8 % pro Kind und Monat. Dazu die Tabelle unten einsehen.
  • Der monatliche Geschwisterbonus ab 2 Kindern ist nun ebenfalls pro Kind erhöht.
  • Der monatliche Kinderabsetzbetrag hat ebenfalls mit dem Start des neuen Jahres eine Erhöhung um 5,8 % erfahren.
  • Der Kindermehrbetrag für Geringverdiener liegt nun rückwirkend für 2022 bei 550 anstatt 250 Euro jährlich.
  • Der Alleinverdienerabsetzbetrag wird fairerweise ebenfalls mit sofortiger Gültigkeit um 5,8 Prozentpunkte angehoben.
Alter des Kindes 2023
ab Geburt 120,61 Euro
ab 3 Jahren 128,97 Euro
ab 10 Jahren 149,70 Euro
ab 19 Jahren 174,68 Euro

Die Einmalzahlung für 2023

Wir wollen diesen Beitrag mit der wichtigsten, direkten Auszahlung im angebrochenen Jahr schließen.

Im Oktober 2023 erfolgt wieder eine Auszahlungswelle zum Klima- und Teuerungsbonus. Die Boni im Jahr 2023 werden sich aber nicht mehr € 250 plus € 250, sprich €500,-, belaufen, sondern es werden im Oktober nur € 100 plus € 100, sprich maximal € 200,-, ausgezahlt.

Die Staffelung dieser Bonuszahlung erfolgt in diesem Jahr je nach Gemeindekategorie und demnach nach der Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Es wird nicht mehr so pauschal wie im Jahr 2022 ausgezahlt.

Hinweis: Für einiges an Verwirrung hat die Nachricht gesorgt, dass einige Personen bereits im Februar 2023 einen Klima- und Teuerungsbonus erhalten. Dies trifft nur auf den Personenkreis zu, der bisher aus irgendeinem Grund nicht im Herbst 2022 eine Auszahlung erhalten hat.

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