Das Basiskonto – Ein „Konto für Jedermann“ nun auch in Österreich

In diesem Artikel stellen wir das Konto für Jedermann – das Basiskonto vor. Wer kann das Konto beantragen und wieviel kostet es?

In Deutschland besteht schon seit den 90iger Jahre eine inoffizielle Vereinbarung unter den Banken, jedem Kunden ein Guthabenkonto anzubieten. In Österreich hatten es rund 150.000 Personen jahrelang viel schwerer. Nur die Zweite Sparkasse bot ein Konto für sozial Schwache und Menschen in einer Insolvenz an und selbst diese Option war an einige Bedingungen und andauernde Überwachung des Status geknüpft.

Seit September 2016 muss jedoch jede österreichische Bank, die Girokonten anbietet, ein sogenanntes Basiskonto jedem EU-Bürger einräumen. Eine Richtlinie aus Brüssel hat zu diesem Gesetz geführt.

Welche Vorteile bietet das Basiskonto?

Bevor das Basiskonto eingeführt wurde, stellte eine Studie der österreichischen Arbeiterkammer fest, dass der Zahlungsverkehr ohne Girokonto 216 Euro pro Jahr kostet. Dabei wurden 72 Buchungen für Miete, Strom, Telefon und ähnliche Ausgaben angenommen. Dem gegenüber stehen durchschnittliche Kosten für ein Girokonto von rund 70 Euro. Wer kein Konto besaß musste folglich 150 Euro pro Jahr drauf zahlen. Leider traf vor allem Menschen mit äußerst geringem Einkommen diese zusätzliche Belastung:

  • Schuldner in einem Insolvenzverfahren (Privatkonkurs)
  • Empfänger der Mindestsicherung
  • Pensionisten mit Ausgleichszulage
  • Obdachlose
  • Asylwerber
  • EU-Bürger ohne Einkommen in Österreich

Das Basiskonto soll diese Zusatzkosten verhindern. Aus diesem Grund gehört folgender Leistungsumfang zu dem Konto:

  • Einzahlungen verbuchen
  • Auszahlungen durchführen
  • Daueraufträge und Einzugsermächtigungen einrichten
  • Bankomatkarten nutzen
  • Geld am Schalter beheben
  • Online Banking nutzen

Einen Überziehungsrahmen (Kontokorrentkredit) und eine Kreditkarte muss das Basiskonto nicht bieten. Dafür sind die maximalen Kosten für diesen Kontotyp gesetzlich festgelegt.

Wie viel kostet das Basiskonto?

Der Gesetzgeber hat die maximalen Jahreskosten mit 80 Euro gedeckelt. In manchen Fällen darf das Basiskonto sogar nur 40 Euro jährlich kosten. Dieser Fall tritt während einer besonderen Schutzbedürftigkeit ein. Diese Bedürftigkeit trifft auf einen Großteil der oben genannten Personengruppen zu. Hinzu kommen nur Personen mit einer Befreiung von der Rundfunkgebühr (GIS) während der Schutz nicht per se für alle EU-Bürger gilt.

Hinweis: Die maximalen Kosten werden gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) laufend angepasst, aber frühestens am 1. Januar 2019 und danach alle 2 Jahre.

Wann darf einem Kunden das Basiskonto verweigert werden?

Trotz der Bezeichnung „Konto für Jedermann“ existieren einige Ausnahmen, bei denen die Bank einen Kunden ablehnen darf. Der wichtigste Ausschlussfaktor ist ein bereits bestehendes Basiskonto bei einer anderen Bank. Zudem müssen die Finanzinstitute keine strafbaren Handlungen gegen sich oder die eigenen Mitarbeiter dulden.

Hinweis: Sofern das Basiskonto abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, sich kostenlos an die Finanzmarktaufsicht (FMA) zwecks Schlichtung der Angelegenheit zu wenden.

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