Versteckte Kosten bei Krediten

Wer einen Kredit bei seiner Bank beantragt, der hat meist konkrete Vorstellungen über die Summe die er benötigt und über die Raten, die er zurückzahlen kann. Wenn man sich das so allein durchrechnet, dann sieht so ein Kredit auf den ersten Blick oft gar nicht so schlimm aus. Eigenartigerweise gestalten sich dann die eigentlichen Modalitäten bei der Rückzahlung doch irgendwie anders, als man es sich gedacht hatte. Schuld daran sind versteckte Kosten bei Krediten.

Natürlich schaut man als Verbraucher erst einmal darauf, dass man recht moderate Raten für die Rückzahlung vereinbart. Aber der zu zahlende Zins ist es, der einen Kredit günstig oder teuer werden lässt. Dazu kommen dann die versteckten Kosten bei Krediten, die sich als Bearbeitungsgebühr oder Restschuldversicherung tarnen.

Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht nur beim Abschluss, sondern auch oft bei nachträglichen Änderungen erhoben. Selbst wenn man nur das Einzugsdatum für die Raten ändern will, kann das schon mit mehr als dreißig Euro zu Buche schlagen.

Meist bekommt man als Kreditnehmer ungefragt von seiner Bank auch noch eine sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Die soll die Rückzahlung im Falle der Zahlungsunfähigkeit durch Krankheit, Todesfall oder Arbeitslosigkeit absichern. Allerdings verursacht diese Versicherung nur Kosten, da sie nach Ablauf nicht ausgezahlt wird, sondern nur als Sicherheit gilt. Eine entsprechende Lebensversicherung ist für so einen Fall viel sinnvoller.

Im Jahre 2011 wurde in Deutschland vom Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Präzedenzfall das Erheben von Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten als unzulässig erklärt. Somit entfallen wenigstens diese versteckten Kosten und belasten den Kreditnehmer nicht noch zusätzlich.

Bildquelle: Flickr by fundraisingnetz

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