Die Wohnbeihilfe Wien und die Wiener Wahlversprechen

Der Wahlkampf 2015 in Wien ist nun in vollem Gange. Vor allem die beiden amtsführenden Parteien SPÖ und Grüne widmen sich laut Plakaten besonders dem Thema Wohnen.

Ohne diese Vorgehensweise nun zu diskutieren oder den Ausgang der Wahl zu prognostizieren, wollen wir uns den gegenwärtigen Zuschüssen bzw. Förderungen in diesem Bereich widmen. So lässt sich leichter vergleichen, was sich in dem Bereich nach der Wahl tut und ob es sich bei den Plakaten nur um hohle Wahlversprechen oder eine tatsächliche Herzensangelegenheit der Parteien handelt.

Die Wohnbeihilfe in Wien

Leistbares Wohnen gehört schon seit vielen Jahrzehnten zu den wichtigsten Themen für die Wiener. Die große Anzahl an Gemeindebauten zeigt sich als allgegenwärtiger Beweis für diesen Umstand. Zusätzlich soll gerade die Wohnbeihilfe das Leben und Wohnen in Wien erschwinglicher machen.

Die Thematik Wohnbeihilfe wird in Wien von der Magistratsabteilung 50 (MA 50) erledigt. Die Zielsetzung besteht in der Unterstützung des Wohnbedarfs von geringen Einkommen. Der Antrag muss immer bis spätestens zum 15. eines Monats eingereicht werden. Dies sollte in die entsprechende Planung einfließen.

Die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung ergeben sich durch die üblichen Kriterien. Antragsberechtigte Personen kommen aus der EU oder haben eine mindestens 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung. Die ungeförderte Wohnung darf sich nicht im Eigentum des Bewohners befinden und die Mindestsicherung kann zu einer Reduktion der Wohnbeihilfe führen. Die Nutzfläche muss angemessen sein (bei einem Ein Personen Haushalt 50 m²). Der wichtigste Punkt ist aber das Einkommen. Daraus ergibt sich nicht nur die Möglichkeit einer Beihilfe, sondern auch die entsprechende Höhe.

Wir führen dazu ein kurzes Rechenbeispiel an:
Der anrechenbare Wohnungsaufwand (AWA) ergibt sich in der Regel durch die Mietzinsvorschreibungen oder kann bei der Hausverwaltung beantragt werden. Wir gehen hier von einem Beispielwert von € 500,- aus (inklusive Betriebskosten). Aus einer entsprechenden Tabelle ergibt sich für Haushalte mit unterschiedlicher Personenanzahl und durch das Nettoeinkommen ein zumutbarer Wohnungsaufwand (ZWA). In einem Ein-Personen-Haushalt mit einem monatlichen Einkommen von € 1.002,89 beträgt der ZWA € 132,26. Das würde eine theoretische Förderung von € 367,74 ergeben, wenn sonst keine Zuwendungen erfolgen.

Die entsprechende Tabelle kann hier eingesehen werden. Die große Frage nach der Wien Wahl ist, ob sich die Werte der Zuschüsse bzw. der Wohnbeihilfe in diesen Tabellen merklich ändern werden. Daran müssen sich die Parteien messen lassen.

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