Was sollten Sie zu Ihrem Lohn in Österreich wissen?

Der Lohn ist für viele Arbeitnehmer in Österreich eines ihrer zentralsten Themen. Oft handelt es sich um den einzigen Grund, überhaupt einer Arbeit nachzugehen. Trotzdem fehlen oft zentrale Informationen bei den Arbeitnehmern. Wir wollen zu den wichtigsten Themen rund um die monatliche Arbeitnehmervergütung aufklären.

Die monatliche und jährliche Lohnabrechnung

Der reine Eingang des Lohnes auf dem eigenen Girokonto erfüllt nicht ganz die monatlichen Pflichten des Arbeitgebers. Darüber hinaus muss das auszahlende Unternehmen eine Lohnabrechnung aushändigen. Dies geschieht heutzutage meist schriftlich oder sogar in elektronischer Form. In diesem Fall sollte die PDF-Datei mit einem Passwort geschützt sein. Die Lohnabrechnung muss die folgenden Daten enthalten:

  • Bruttobezug
  • Bemessungsgrundlage für die SV
  • Pflichtbeitrag für die SV
  • Bemessungsgrundlage LSt.
  • Lohnsteuer
  • ggf. Abfertigung neu

Die Angabe dieser Punkte soll den Arbeitnehmer ausreichend über seine finanzielle Situation informieren. Mit diesen Daten lässt sich beispielsweise ermitteln, wie viel jeden Monat in die Pensionsversicherung eingezahlt wird (hier haben wir einen Ratgeber zum neuen Pensionskonto erstellt).

Zusätzlich muss der Arbeitgeber einmal jährlich eine Jahresabrechnung mit der Bezeichnung L16 ausstellen. Dies muss jedes Jahr bis Ende Februar erfolgen. Grundsätzlich enthält diese Abrechnung identische Daten, aber ist eher für das lokale Finanzamt als für den Arbeitnehmer selbst gedacht. Deshalb sind in diesem Fall noch zusätzliche Angaben (z.B. Pendlerpauschale oder privat genutztes Firmenauto) zu machen.

Prüfen Sie die Art Ihrer Anmeldung

Dieses Problem taucht oft im Westen Österreichs, im Tourismus auf. Der Arbeitgeber möchte SV-Abgaben und Lohnsteuer zahlen, indem der Arbeitnehmer nur als geringfügig oder halbtags gemeldet wird, obwohl eine Vollzeitbeschäftigung effektiv vorhanden ist. Durch diese „Untermeldung“ entstehen dem Arbeitnehmer zahlreiche finanzielle Nachteile, wie geringeres Arbeitslosengeld oder weniger Einzahlungen in die Pensionskasse. Deshalb sollte schon am Tag des Arbeitsantritts mittels Sozialversicherungsanmeldung, welche der Arbeitgeber aushändigen muss, das Ausmaß der Anmeldung geprüft werden. Machen Sie unbedingt Gebrauch von diesem Recht!

Wann steht Ihnen eine jährliche Lohnerhöhung zu?

Rund um dieses Recht ranken sich immer viele Gerüchte. Es klingt natürlich ausgezeichnet, wenn der eigene Lohn Jahr für Jahr angehoben wird. Ein gesetzliches Anrecht auf diese Progression besteht aber nur, wenn ein kollektivvertraglicher Lohn ausgezahlt wird. Sobald die eigene Vergütung über diesem Maß liegt, entfällt das Recht auf einen jährlichen Anstieg, da ohnehin schon freiwillig vom Arbeitgeber mehr ausbezahlt wird.

Entgeltfortzahlung bei Provisionen

Vor allem im Vertrieb kann ein Großteil des monatlichen Entgelts von der Provision abhängig sein. Wer einen Arbeitsvertrag mit Provisionen ausgehändigt bekommt, sollte sehr genau darauf achten, dass die Provision bzw. Provisionsbasis nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden kann. Außerdem sollte jeder wissen, der auf Provision arbeitet, dass im Krankheitsfall ein Anspruch auf eine Durchschnittszahlung besteht.

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