
Was bei verheirateten Paaren eine Selbstverständlichkeit ist, ist bei unverheirateten Eltern längst nicht selbstverständlich. Wenn auch sie Eltern eines oder auch mehrerer Kinder sind, dann erhält mit dem Tag der Geburt automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht; der Vater bleibt insoweit außen vor. Und das ganz unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder nicht.