Auf keine suspekten Mahnungen hereinfallen

Mahnung erhalten? Was tun? In vielen Fällen am besten gar nichts. Wir klären auf.

Wie eine Grippe tauchen sie immer wieder in Wellen auf: Die Fake-Mahnungen. Die Zielgruppen der dahinterstehenden Übeltäter sind eindeutig. Auf der einen Seite überblicken hochverschuldete Personen selten ihren gesamten Schuldenstand und nehmen vielleicht diese Betrugsmahnungen mit in ihren Schuldenstand auf. Lukrativer ist es aber wohl Menschen anzusprechen, die niemals eine Zahlung versäumen. Das Pflichtbewusstsein dieser Personengruppen geht meist über ihren gesunden Zweifel hinaus und so überweisen sie lieber anstatt potentiell Probleme zu bekommen. Deshalb gilt es, solche falsche Mahnungen schnell zu entlarven.

Wie erkenne ich einen Mahnungsbetrug?

Zahlreiche Kleinigkeiten, wie die Formalitäten, der Absender oder die Bankverbindung können schnell Auskunft über die Legitimität der Mahnung geben. Dieser Beitrag nimmt einige dieser Details genauer unter die Lupe.

Die Form der Mahnung

Jede Mahnung oder jeder Inkasso-Brief muss, wie eine Rechnung, einige Formvorschriften erfüllen. Sollte eines dieser Merkmale fehlen, dann kann sofort die Gültigkeit des Schreibens angezweifelt werden:

  • Wird eine außergerichtliche Einigung angeboten?
  • Ist eine Adresse angegeben, bei der sich tatsächlich ein Büro des Inkasso-Unternehmens befindet bzw. kann dort vorgesprochen werden?
  • Wird auf der Mahnung auch der Gläubiger hinter dem Inkasso-Büro angeführt?
  • Der Empfänger der Mahnung sollte schon bei der Anrede mit Namen erwähnt werden (Sehr geehrter Herr Mustermann…).
  • Die Umlaute (ä,ö,ü) sollten richtig getippt sein.
  • Die Mahnung sollte keine Fehler enthalten, welche auf eine schlechte Übersetzung zurück zu führen sind.

Der Absender der Mahnung

Sofern ein Gläubiger hinter der Mahnung bzw. dem Inkasso-Brief angegeben wurde, sollte auch mit gesundem Menschenverstand über die Herkunft der Forderung bzw. über die Geschäftsverbindungen mit dem Gläubiger nachgedacht werden:

  • Kenne ich den Gläubiger?
  • Warum schulde ich dem Gläubiger Geld?
  • Warum schulde ich genau diesen Betrag?
  • Welche Leistung habe ich erhalten bzw. welchen Fehler habe ich gemacht?

Einen weiteren guten Hinweis auf die Legitimität der Mahnung bzw. des Inkasso-Briefs kann auch immer die IBAN der Bankverbindung geben, auf das die Zahlung erfolgen soll. Durch das Länderkürzel am Anfang der Kontonummer (AT für Österreich) kann schnell festgestellt werden, in welches Land das Geld fließen soll. Sollte das Zielland eigenartig wirken, dann sollte eine Überweisung entweder gar nicht oder erst nach eingehender Beratung erfolgen.

Was tun bei Zweifeln ?

Sollten zu einer oder zu mehreren von diesen Fragen tatsächlich Zweifel bestehen, dann sollte sofort die Initiative ergriffen werden, um den Sachverhalt aufzuklären. Zunächst sollte man versuchen, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen. Hier sollte der Anlass für die Rechnung und das Mahnverfahren geklärt werden. Sollte der Gläubiger nicht erreichbar sein, kann das Inkassobüro kontaktiert werden. Am besten besteht man zudem auf einer Kopie der ursprünglichen Rechnung. Bleiben auch danach noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit, kann auch die Rechtsabteilung der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) kontaktiert werden.

Nicht sofort zahlen, sondern erstmal die Mahnung hinterfragen!

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