Die Finanztransaktionssteuer wurde beschlossen

Nach zähen Verhandlungen und lediglich mit elf EU-Staaten wurde vergangenen Dienstag in Brüssel eine neue Steuer auf Finanztransaktionen beschlossen. Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit soll die Abgabe eingeführt werden, was vom zuständigen EU-Kommissar als globale Vorreiterrolle innerhalb Europas bezeichnet wird. Die entsprechende Vorgehensweise wurde ausdrücklich im EU-Vertrag verankert und gilt verpflichtend für alle unterzeichnenden Staaten.

Genaue Gestaltung der neuen Steuer ist offen

Auch wenn die Einführung tatsächlich beschlossen wurde, ist das genaue Handling der lange erwarteten neuen Steuer noch ungewiss. Die EU-Kommission muss einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten, der sich im wesentlichen am älteren Entwurf orientieren wird. Dieser sah vor, dass Aktien- und Anleihehandel mit 0,1 Prozent pro Transaktion und Derivate mit 0,01 Prozent besteuert werden. Diese Vorgehensweise hätte einen theoretischen Gesamtbetrag von gesamt knapp 57 Milliarden Euro jährlich in die EU-Kassen fließen lassen. Allerdings haben sich nicht alle 27 Staaten diesem Entwurf zugestimmt, allen voran Großbritannien, das sich vehement dagegen äußerte. Nicht zuletzt aus dem Grund, da der Wirtschaftsfaktor Banken- und Finanzwesen erhebliche Priorität auf der Insel besitzt und man ein Abwandern dieses Geschäftsfeldes befürchtet.

Neue Steuer kommt vorläufig in elf Staaten

In Österreich sind die erwarteten Erträge aus der neuen Steuer längst Bestandteil des zukünftigen Budgets. Allerdings ist derzeit noch völlig offen, wieviel die neue Abgabe tatsächlich in die Kassen spülen wird. Neben der Alpenrepublik haben auch Deutschland, Frankreich, Belgien, Slowenien und die Slowakei für die Transaktionssteuer gestimmt. Spanien, Griechenland, Italien und Portugal sind ebenso mit der neuen Abgabe einverstanden wie Estland. Eine mögliche Erweiterung der Elfergruppe wird von den Niederlande in Aussicht gestellt, während Luxemburg und Großbritannien ihre Bedenken gegen die neue Abgabe sogar schriftlich vorgebracht haben. Sie haben sich auch ebenso wie Tschechien und Malta der Abstimmung enthalten. Eine doppelseitige Strategie fahren hingegen Schweden, Dänemark, Polen sowie Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Denn diese haben sich zwar der Stimme enthalten, gaben aber eine Ermächtigung zur verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU ab.

Vorreiterrolle von Frankreich und Deutschland

Der nunmehrige Beschluss kommt für das österreichische Budget 2014 noch rechtzeitig, denn die Maßnahme kann nun wie geplant ab 1. Jänner 2014 in Kraft treten. Geplant ist ein Ertrag von jährlich ca. 500 Millionen. Als überzeugendes Argument galt seit Ausbrechen der Finanzkrise vor einigen Jahren immer wieder, dass der Finanzsektor an den Kosten der verursachten Krise beteiligt werden sollte. Dies scheint nun gelungen, wobei Frankreich bereits seit August 2012 eine Steuer beim Kauf von großen Unternehmensbeteiligungen einhebt. In Deutschland wurde die Einführung der Transaktionssteuer zum Wahlkampfthema, da die SPD diese zur Bedingung für ihre Zustimmung zum EU-Fiskalpakt machte. Vor allem Finanzinstrumente, die niedrig besteuert sind, sollten erfasst und der Wirkungskreis auf außerbörslichen Handel, etwa von Bank zu Bank, ausgedehnt werden.

Verwendung der neuen Steuer ist noch umstritten

Noch weiß man nicht einmal, wieviel die neue Steuer einbringen wird und trotzdem ist bereits eine Diskussion darüber entbrannt, wie sie verwendet werden soll. Neben dem Vorschlag, den Ertrag für den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit einzusetzen, plädieren andere dafür, die Einnahmen der EU-Kommission zu überlassen, um der Euro-Zone eine finanzielle Basis zu verschaffen.

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