Die Novelle der Grunderwerbssteuer 2016

Die Anklage der österreichischen Politik darf mittlerweile schon als gewohnter Dauerzustand gesehen werden. Besonders laut beginnen die Bürger nur zu schreien, wenn direkte Auswirkungen einer politisch sehr unklaren Linie zu befürchten sind. Die häufigen Änderungen der Grunderwerbssteuer zeigen sich als Musterbeispiel für einen regelmäßigen Aufschrei.

Die letzte Novelle im Jahr 2014

Die letzte tiefgreifende Abänderung der Grunderwerbssteuer-Berechnung fand erst im Jahr 2014 statt (1. Juni). Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Steuerbelastung bei unentgeltlicher Übertragung von Immobilien außerhalb des Familienverbandes vom dreifachen Einheitswert berechnet. Durch die veralteten Angaben (gemäß Politiker der Grünen) entstanden dabei extrem unterbewertete Ergebnisse.

Die Änderung im Jahr 2014 bewirkte das Umsatteln auf den Verkehrswert. Dabei handelt es sich um den Betrag, welcher auf dem Markt für die Immobilie oder das Grundstück erzielbar ist (gemäß Schätzgutachten). Die Steuersätze von 3,5 % außerhalb des Familienverbandes und von 2 % innerhalb des Verbandes wurden beibehalten.

Erneute Änderung ab dem Jahr 2016

Ab dem 1. Jänner des kommenden Jahres soll der Verkehrswert auch für unentgeltliche Übertragungen innerhalb der Familien herangezogen werden. Wenn man sich nun vor Augen führt, dass heute noch 30 Prozent des Verkehrswertes geringer als der dreifache Einheitswert sein sollen, damit der Einheitswert als Grundlage dient, dann wird klar, wie stark sich die Bemessungsgrundlage ab 2016 verschiebt. Darüber hinaus werden die Steuersätze gemäß dem Verkehrswert angepasst (von 0,5 % bis 3,5 %).

Kritik und Implikationen

Zuerst muss gesagt werden, dass bei entsprechenden Gegenleistungen (normaler Kaufvertrag) die Bemessungsgrundlage weiterhin eben diese Gegenleistung bleibt. Die Änderungen betreffen also primär Erbschaften, Schenkungen und Verkäufe extrem unter Wert. Aus diesem Grund sprechen viele von einer versteckten Erbschaftsteuer. Damit schließt sich der Kreis bezüglich der uneindeutigen Linie unserer Politik. Auf der einen Seite verhindert die ÖVP gekonnt die Einführung einer direkten Erbschaftssteuer und auf der anderen Seite wird diese versteckte Besteuerung möglichst stillschweigend, zumindest außerhalb von Fachkreisen, durchgeboxt.

Sofern Sie vor haben Immobilienvermögen zu übertragen, sollten Sie dies vielleicht noch schnell tun – Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Notar beraten!

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