Die Arbeitnehmerveranlagung 2017 begünstigt Einkommensschwache

Was ändert sich 2017 bei der Arbeitnehmerveranlagung? Wir stellen die wichtigsten Änderungen in diesem Artikel vor.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen sich jedes Jahr auf den Steuerausgleich. Diese Steuerrückerstattung kann in manchen Fällen der Dimension eines 15. Gehalts gleichen. Durch die Änderungen im Jahr 2017 wird die Antragsstellung erleichtert und vielleicht fallen die Rückzahlungen bald noch höher aus.

Neue Erleichterungen bei der Arbeitnehmerveranlagung

Unter gewissen Umständen fällt ab dem zweiten Halbjahr der Antrag auf die Veranlagung gänzlich weg. Um in den den Genuss dieser automatischen Rückerstattung zu kommen, darf kein Grund für eine Pflichtveranlagung vorliegen. Diese Pflicht liegt beispielsweise vor, wenn aus zwei unterschiedlichen „nicht selbstständigen“ Tätigkeiten Einkommen bezogen werden oder einer selbstständigen Arbeit nachgegangen wird. Außerdem darf keine ANV aus dem ersten Halbjahr vorliegen und das Finanzamt muss eine Gutschrift feststellen und die Bankdaten kennen.

Diese Vereinfachung soll sicherstellen, dass vor allem einkommensschwache Personen in den Genuß der Steuergutschrift kommen und diese nicht aufgrund von Unkenntnis dem Staat bzw. Finanzamt schenken. Nach den viel kritisierten Auswirkungen der Steuerreform 2016 (Registrierkassenpflicht, Novelle Grunderwerbssteuer etc.) scheint es sich hier tatsächlich um eine positive Auswirkung der Steuerreform zu handeln, die in diesem Jahr zu greifen beginnt (hier haben wir über die Eckpunkte der Steuerreform 2016 berichtet).

Hinweis: Wer mehr als die Pauschalbeträge absetzen möchte, der muss weiterhin einen Antrag stellen! Dies betrifft vor allem Personen mit erhöhten Sonderausgaben.

Was ändert sich noch bei der ANV?

Die Kinderfreibeträge in den Arbeitnehmerveranlagungen verdoppeln sich in diesem Jahr. Dieser Vorteil gilt rückwirkend für 2016. Nun können pro Kind 440 Euro geltend gemacht werden. Bei einer Split sogar 300 Euro pro Elternteil.

Die Negativsteuer kann nun auch in erhöhtem Maße kassiert werden. Auch diese Maßnahme soll einkommensschwachen Personen zu Gute kommen. In diesen Personenkreis fallen vor allem auch Lehrlinge und Praktikanten. Eine Negativsteuer bedeutet nämlich, dass so wenig verdient wird, dass keine Lohnsteuer gezahlt werden muss. Aber doch so viel verdient wird, dass Zahlungen an die Sozialversicherungsträger geleistet werden. Ab sofort werden nun 50 Prozent (maximal 400 Euro bzw. mit Pendlerpauschale 500 Euro) der Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet.

Nächstes Jahr wird die Arbeitnehmerveranlagung sogar noch weiter vereinfacht. Bestimmte Sonderausgaben werden nämlich ab 2017 automatisch erfasst und in voller Höhe bei der Veranlagung 2018 berücksichtigt. Das gilt vor allem für die folgenden Ausgaben:

  • Der Kirchenbeitrag
  • Spenden an genehmigte Organisationen
  • Eine freiwillige Weiterversicherung
Es ist nicht mehr möglich, diesen Artikel zu kommentieren.