Das müssen Sie zum amtlichen Kilometergeld in Österreich wissen

Das Kilometergeld stellt eine wichtige Bemessungsgrundlage für alle dienstreisenden Arbeitnehmer in der Alpenrepublik dar. Deshalb sollten alle Fakten rund um das KM-Geld für alle betroffenen Personen klar sein. Dieser Beitrag hilft durch die Bereitstellung der essentiellen Informationen zu diesem Kostenersatz.

Für wen ist das Kilometergeld interessant?

Es müssen selbstverständlich einige Kriterien erfüllt werden, damit das KM-Geld zum Tragen kommt. Vier Punkte sind für Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige relevant:

  • Ein ordentliches Fahrtenbuch muss geführt werden.
  • Die Dienstreise muss offiziell angeordnet sein.
  • Der festgelegte Höchstsatz wird nicht überschritten.
  • Die Kosten für die Dienstreise werden vom privaten Budget des Reisenden getragen.

Kilometergeld wird also nur ausgezahlt, sofern ein privates Fahrzeug für angeordnete Reisen benutzt wird, die rein dem beruflichen Zweck dienen. Davon ausgenommen ist das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsort. Es muss sich also um eine Reise von Dienstort zu Dienstort handeln, damit das KM-Geld zur Auszahlung kommt. Prominente Beispiele wären:

  • Reise von einer Geschäftsstelle zu einer anderen Filiale des Unternehmens
  • Reise von einer Geschäftsstelle zum Kunden
  • Reise vom Heimbüro zur Geschäftsstelle bei Heimarbeitern
  • Der Höchstsatz beträgt 30.000 Kilometer pro Jahr

Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich?

Das geltende KM-Geld kann von der Politik immer wieder neu festgelegt werden. Die aktuellen Sätze gelten jedoch schon seit mehreren Jahren und unterschieden sich je nach gewählter Fortbewegungsmethode:

  • PKW (gilt auch für Kombi): 0,42 Euro / km
  • Motorrad: 0,24 Euro / km
  • Fahrrad oder zu Fuß: 0,38 Euro / km
  • Mitfahrer: 0,05 Euro / km

Häufige Verwirrung besteht beim Kilometer-Geld für den Mitfahrer. Dieses Geld bekommt selbstverständlich der Betreiber des Fahrzeugs bzw. der Fahrer und nicht der Mitfahrer. Durch diese Maßnahme sollen Fahrgemeinschaften gefördert werden.

Wer zahlt das Kilometer-Geld?

Sehr oft wird das KM-Geld missverstanden. Laien meinen, der Staat würde diesen Kostenersatz auszahlen. Doch dies gilt nur für Beamte und nur in diesen Fällen muss ausnahmslos der amtliche Satz ausgezahlt werden. In der Privatwirtschaft zahlt der Arbeitgeber das Kilometergeld und dieser kann selbst die Höhe festsetzen. Das eigentliche Kilometergeld ist nämlich nur ein Richtwert, der besagt, dass diese Summe alle Kosten rund um die Dienstreise abdeckt. Dadurch ergibt sich natürlich eine wichtige Folgefrage.

Was geschieht wenn das ausgezahlte Kilometergeld vom amtlichen Satz abweicht?

Zwei Varianten lassen sich in dieser Hinsicht unterscheiden. Liegt die Auszahlung unter dem amtlichen Wert, so kann die Differenz steuermindernd bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Im umgekehrten Fall, bei einer Überbezahlung, muss die Differenz als Zusatzeinkommen in der ANV aufscheinen. Dadurch kann der Arbeitnehmer sogar in eine höhere Steuerklasse rutschen.

Selbstständige

Greifen nur auf das Kilometergeld zurück, wenn sie die anteiligen Kosten nicht direkt für die Fortbewegung absetzen.

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